07/2018: Nyon (Schweiz)
Es ist mir eine grosse Ehre als eine der zehn ersten Pro Bono Anwälte der UEFA gewählt worden zu sein. Dies ist eine wichtige Sache, denn der Rechtsweg sollte allen Menschen offenstehen, unabhängig ihrer finanziellen Mittel. Siehe Artikel 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Artikel 29 Absatz 3 der Schweizerischen Bundesverfassung und Artikel 1 der MS International Law Charta: alle Klienten sind bei uns willkommen, egal wie hoch der Streitwert ist.